Sitzung: 08.04.2024 StR/042/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Stadtrat Wolfram Salzer schlägt eine Änderung in der Gebührensatzung zu § 5 vor.
Der Absatz „Nach
erfolglosem Mahnlauf wird ab dem 60. Tag der Überziehung der Entleihfrist das
gerichtliche Beitreibungsverfahren eröffnet“
soll geändert werden in
„Nach erfolglosem Mahnlauf wird ab dem 60. Tag der
Überziehung der Entleihfrist das öffentlich-rechtliche Mahn- und
Beitreibungsverfahren eröffnet.“
Anja Löw erklärt das nichts
gegen eine Änderung spräche.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Gebührensatzung zur Benutzungssatzung der Mediathek der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Gebührenordnung für die Mediathek der Stadt Neustadt b. Coburg), wie sie in der Anlage beiliegt, wird erlassen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.